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Document : Statut der Graf Loubat-Stiftung

Voulant asseoir, pour ne pas dire imposer, l’américanisme auprès des grandes institutions académiques occidentales, le philanthrope Joseph Florimond Loubat, dit duc de Loubat (1831-1927), créa et dota des Fondations aux États-Unis, en France, en Allemagne, en Espagne et en Suède. Elles furent doublées de prix couronnant des ouvrages portant sur les études américaines.

En 1889, le duc versa une somme de 22871 Mark et 55 Pfennig à la Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, à charge pour elle de remettre tous les cinq ans un prix de 3000 Marks à l’ouvrage imprimé dans les domaines plus spécialisés des études américaines qui s’avérera le meilleur de ceux qui lui seront envoyés ou dont elle aura eu connaissance.

Le prix alterne entre deux lots : le premier comprend l’antiquité précolombienne de l’ensemble de l’Amérique (Amérique du Nord, centrale et du Sud) ; le second couvre l’histoire de l’ensemble de l’Amérique, en particulier sa colonisation et son histoire plus récente jusqu’à nos jours.

Nous transcrivons ci-après les statuts de la Fondation, tels que publiés en 1882 dans Sitzungsberichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin1.

En 1896, l’Académie, en accord avec le duc Loubat, apporta quelques modifications à ce statut, qui furent approuvées par arrêté ministériel du 21 juillet de la même année. Le nouveau statut fut publié dans les Sitzungsberichte der preussischen Akademie der Wissenschaften2

Sitzungsberichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Berlin : Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 1882, p. 1002.

Statut der Graf Loubat-Stiftung

Nachdem der Graf (jetzt Herzog) Joseph Florimond Loubat aus New York der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften 22871 Mark 55 Pf. zum Zweck einer Preisstiftung, welche die americanistischen Studien fördern soll, und 2400 Mark zum Zwecke einer ersten besonderen Preisvertheilung überwiesen, die Akademie ihre Bereitwilligkeit zur Annahme dieser Stiftung am 22. Januar 1889 ausgesprochen und Se. Majestät der Kaiser und König die landesherrliche Genehmigung am 27. Februar 1889 ertheilt hat, ist ein vom vorgeordneten Ministerium am 2. Juli 1889 genehmigtes Statut für die Stiftung festgestellt worden, das in den Sitzungsberichten der Akademie vom 25. Juli 1889 veröffentlicht worden ist. In den Jahren 1896 und 1902 sind dann von der Akademie im Einverständniss mit dem Herzog Loubat einige Abänderungen dieses Statuts getroffen worden, welche durch Ministerialerlasse vom 21. Juli 1896, 30. Juni und 28. Juli 1902 genehmigt worden sind. Das also abgeänderte Statut hat folgenden Wortlaut.

§ 1. Zweck der Stiftung.


Alle fünf Jahre soll durch die Akademie der Wissenschaften ein Preis von 3000 Mark an diejenige gedruckte Schrift aus den weiterhin näher specialisirten Gebieten der americanistischen Studien, welche unter den der Akademie eingesandten oder ihr anderweitig bekannt gewordenen als die beste sich erweist, ertheilt werden. Die Akademie setzt einen Termin fest, bis zu welchem die Schriften eingesandt und in Berlin eingetroffen sein müssen.

Die americanistischen Studien werden zum Zwecke der Preisbewerbung in zwei Gruppen getheilt : die erste umfasst die praecolumbische Alterthumskunde von ganz America (Nord-, Central- und Südamerica) ; die zweite begreift die Geschichte von ganz America, insbesondere dessen Colonisation und neuere Geschichte bis zur Gegenwart. Die Bewerbung um den Preis und die Zuerkennung desselben beschränkt sich jedesmal und zwar abwechselnd auf die eine dieser beiden Gruppen und auf Schriften, welche innerhalb der letzten zehn Jahre erschienen sind. Als Schriftsprache ist die deutsche und die holländische zuzulassen.

§ 2. Verwaltung der Stiftung.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften übernimmt die Verwaltung der Stiftung nach Massgabe dieses Statuts und vertritt die Stiftung nach aussen.

Das Vermögen der Stiftung, das pupillarisch sicher angelegt wird, und dessen Ertrag zu keinen anderen als den Stiftungszwecken verwandt werden kann, wird mit dem Vermögen der Akademie verwaltet und zwar nach den Bestimmungen, welche für dieses in den Statuten der Akademie festgesetzt sind. In den Rechnungen wird das Vermögen der Stiftung als ein in sich geschlossenes Ganzes mit Einnahme und Ausgabe für sich aufgeführt.

Dieselbe Commission, welche die Akademie zum Zweck der Ertheilung des Preises einsetzt, sieht alljährlich die Rechnung des vergangenen Jahres ein und legt der Akademie ihre etwaigen Bemerkungen zur Erledigung vor.

In den Jahren, in welchen kein Preis ertlieilt wird, werden die Zinsen zu einem besondern Fonds (Praemienfonds) gesammelt, soweit nicht durch die Bekanntmachung des Preisausschreibens oder durch die Vorberathung der Preisertheilung Kosten entstehen. Diese Zinsen werden bis zur Auszahlung rentirend angelegt. Aus diesem Fonds erfolgt die Auszahlung des Preises und die Aufbringung der oben erwähnten Kosten. Nach jeder Preisertheilung werden etwa ver- bleibende Überschüsse zum Capital geschlagen.

Die Kosten einer Preisertheilung dürfen, einschliesslich des Preises, die fünfjährigen Zinsen des Capitals nicht überschreiten.

§ 3. Die Preisertheilung.

Die Akademie der Wissenschaften wählt nach vorhergehender Berathung in geheimer Abstimmung auf fünf Jahre eine Commission zum Zweck der Preisertheilung. Sie hat dafür zu sorgen, dass zwei Jahre vor der Preisertheilung in der Leibniz-Sitzung bekannt gemacht werde, welche Gruppen von Schriften zur nächsten Concurrenz zugelassen werden. Sie bestimmt den Termin, bis zu welchem die betreffenden Schriften eingesandt sein müssen, und sorgt dafür, dass die in der Leibniz-Sitzung verlesene Bekanntmachung in einigen angesehenen deutschen und nordamericanischen wissenschaftlichen Organen weitere Verbreitung findet.

Zum Zweck der Begutachtung der einkommenden Schriften kann sich die Commission durch wissenschaftliche Kräfte aus ganz Deutschland ergänzen. Diese ausserhalb der Akademie der Wissenschaften stehenden Gelehrten werden für ihre Begutachtung entsprechend ihrer Thätigkeit und den Mitteln der Stiftung honorirt. Die Preiszuertheilung findet im Plenum der Akademie statt auf Grund eines Vorschlages der Commission. Zur Commissions-Sitzung werden die nicht der Akademie angehörigen begutachtenden Gelehrten eingeladen, haben aber nur berathende Stimme. Reisekosten sollen in der Regel hierfür nicht bewilligt werden. Die Auszahlung des Preises wie der Kosten erfolgt auf Antrag der Commission durch Anweisung eines der Vorsitzenden Secretare an die Casse.

Vor der Auszahlung des Preises hat der preisgekrönte Schriftsteller nachzuweisen, dass er je ein Exemplar der Schrift an das Columbia College zu New York, die New York Historical Society und die Katholische Universität in Washington abgeliefert habe.


Ausgegeben an 30. October.

  1. Sitzungsberichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Berlin : Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 1882, p. 1003-1005. Disponible sur Internet, url : <https://archive.org/details/sitzungsberichte1902deut/page/1002/mode/2up>. Voir aussi : « Statut der Graf Loubat-Stiftung », Sitzungsberichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin : Jahrgang 1889, Berlin : Königlichen Akademie der Wissenschaften, 1889, p. 789-791, suivi de : « Preisausschreibung für die Loubat-Stiftung », p. 792. Disponible sur Internet, url : <https://archive.org/details/sitzungsberichte1889deutsch/page/788/mode/2up>. []
  2. « Preis der Graf Loubat-Stiftung », Sitzungsberichte der preussischen Akademie der Wissenschaften : Jahrgang 1896, Berlin : Verlag Der Königlichen Akademie Der Wissenschaften in Commission bei Georg Reimer, 1896, p. 1103-1105. Disponible sur Internet, url : <https://archive.org/details/sitzungsbericht19klasgoog/page/n413/mode/2up>. []

OpenEdition vous propose de citer ce billet de la manière suivante :
Olivier Jacquot (1 novembre 2021). Document : Statut der Graf Loubat-Stiftung. Amoxcalli. Consulté le 13 novembre 2024 à l’adresse https://doi.org/10.58079/b3gw


Olivier Jacquot

Chargé de collections : manuscrits des fonds américains, Service des manuscrits ORientaux (SOR), département des Manuscrits (MSS), Bibliothèque nationale de France (BnF)

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